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Budget 2023

Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
26. Oktober 2022
Beschreibung

Zusammenfassung

Der Gemeinderat hat das Budget 2023 zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Das Budget im allgemeinen Haushalt schliesst bei Aufwendungen von 45.5 und Erträgen von 44.87 Mio. Franken mit einem Defizit von 0.63 Mio. Franken ab. Dem Budget liegt eine unveränderte Steueranlage von 1.40 Einheiten zu Grunde.

Ein defizitäres Budgetergebnis 2023 der Erfolgsrechnung zeichnete sich bereits bei der Finanzplanung im Vorjahr ab. Der Aufwandüberschuss fällt jedoch geringer aus als angenommen.

Bei den Steuern (allgemeine Gemeindesteuern, Sondersteuern und Liegenschaftssteuern) wird im Vergleich zum Budget 2022 mit Mehrerträgen von netto rund 2.4 Mio. Franken gerechnet. Mit der regen Bautätigkeit beziehungsweise mit dem Bezug der Wohnungen wird von steigenden Fiskalerträgen aufgrund der zunehmenden Anzahl Steuerpflichtigen ausgegangen. Im Weiteren wird anhand des letzten Rechnungsergebnisses und den verfügbaren Wirtschaftsfaktoren mit einer positiven Entwicklung gerechnet.

Über alle Gemeindeanteile des Finanz- und Lastenausgleichs ergibt sich gegenüber dem Vorjahresbudget ein Mehraufwand von netto rund 0.36 Mio. Franken. Die Zunahme der Wohnbevölkerung wirkt sich bei den Gemeindeanteilen an die Lastenausgleiche kostensteigernd aus. Im Vergleich zum Vorjahr wird insbesondere von höheren Gehaltskostenanteilen an die Lehrerlöhne ausgegangen, was auf die zunehmenden Schülerzahlen und die damit verbundene Klassenorganisation zurückzuführen ist. An den direkten Finanzausgleich ist entgegen dem Vorjahr aufgrund durchschnittlich höheren Steuererträgen der Vorjahre eine Ausgleichszahlung zu leisten.

Der buchmässig ausserordentliche Ertrag aus der linearen Auflösung der Neubewertungsreserve ist im Budget mit rund 0.36 Mio. Franken enthalten. Dieser buchmässige Ertrag hilft, das Budgetergebnis des allgemeinen Haushalts zu verbessern.

Das Investitionsbudget sieht für den allgemeinen Haushalt im kommenden Jahr Ausgaben in der Höhe von netto 4.38 (Vorjahr: 7.22) Mio. Franken vor. Die Investitionsvorhaben sind vorab geprägt durch die Schwimmbadsanierung des Sportzentrums Hirzi, den Neubau Kindergarten Steinibach sowie durch die Sanierung der Wahlackerstrasse. Bei den spezialfinanzierten Bereichen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) sind weitere Nettoinvestitionen von etwa 2.97 (Vorjahr: 1.98) Mio. Franken geplant.

Für den Gemeinderat ist das vorliegende defizitäre Budget aufgrund der soliden Ausgangswerte vertretbar. Der allgemeine Haushalt weist wie im Vorjahr jedoch eine unzureichende Selbstfinanzierung aus. Das budgetierte Defizit ist durch den vorhandenen Bilanzüberschuss finanztechnisch gedeckt. In gesetzlicher Hinsicht bleibt das Finanzhaushaltsgleichgewicht gewahrt.

Mit dem Budget 2023 werden gleichzeitig auch die Finanzplandaten 2023 bis 2027 veröffentlicht. Der Finanzplan rechnet in den Planjahren mit einem durchschnittlichen Aufwandüberschuss von rund 0.34 Mio. Franken. Das mit der Einführung des aktuellen Rechnungslegungsmodells bestehende Verwaltungsvermögen wird im Jahr 2026 vollständig abgeschrieben sein. Der allgemeine Haushalt wird dadurch einige Jahre finanziell entlastet. Die Selbstfinanzierung vermag während des Planzeitraums jedoch nicht zu befriedigen. Der Finanzhaushalt erwirtschaftet zu wenig finanzielle Mittel, um die Finanzierung der Investitionen und deren Folgekosten dauerhaft zu sichern. Es darf aber festgehalten werden, dass mit den guten finanziellen Ausgangswerten und mit dem vorhandenen Bilanzüberschuss das Finanzhaushaltsgleichgewicht bestehen bleibt.

Beschluss

A)    Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

Die Produktedefinitionen für den NPM-Bereich Sekundarstufe I (HRM-Kontengruppe 2130) für das Jahr 2023 einschliesslich des damit verbundenen Nettoaufwands für das Jahr 2023 von Fr. 391'090.00 werden, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten zum Budget 2023, genehmigt.

B)    Zu Handen der Volksabstimmung:

1.    Für das Jahr 2023 werden die Steueranlagen wie folgt festgesetzt:

       a)  Ordentliche Steueranlage: Das 1,40fache der gesetzlichen Einheitsansätze;

       b)  Liegenschaftssteuern: 1,0 ‰ des amtlichen Werts.

2.    Das Budget der Erfolgsrechnung für das Jahr 2023 wird genehmigt.

 

Zugehörige Objekte

Name
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Broschüre Budget 2023.pdf Download 1 Broschüre Budget 2023.pdf
Vorbericht Budget 2023.pdf Download 2 Vorbericht Budget 2023.pdf
NPM Produktebudget 2023.pdf Download 3 NPM Produktebudget 2023.pdf
Abstimmungsbotschaft Budget 2023.pdf Download 4 Abstimmungsbotschaft Budget 2023.pdf
Protokollauszug Budget 2023.pdf Download 5 Protokollauszug Budget 2023.pdf
Datum Sitzung