Wenn Sie in der Gemeinde Zollikofen stimmberechtigt sind, haben Sie – nebst dem Abstimmungs- und Wahlrecht – folgende Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung:
- Initiative (Gemeindeverfassung, Art. 35 ff)
- Referendum (Art. 34)
- Volksmotion/Volkspostulat (Art. 41)
- Volksvorschlag (Art. 42)
- Jugendpostulat
Haben Sie eine Bitte, Anregung oder Beanstandung zu einer Angelegenheit, welche die Gemeinde Zollikofen betrifft? Jede Person, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit, kann eine Petition (Art. 43) lancieren, dafür Unterschriften sammeln und diese schriftlich an den Gemeinderat richten. Der Gemeinderat prüft und beantwortet Petitionen innerhalb eines halben Jahrs.
Die betreffenden Artikel in der Gemeindeverfassung geben Auskunft darüber, was die Voraussetzungen sind, damit diese Rechte von Bürgerinnen und Bürgern wirksam angewendet werden können. Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger vor dem Start einer Initiative mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen.
Arbeitshilfen und Musterbogen für Initiativen und Referenden
Kontakt
Stefan Sutter, Gemeindeschreiber