Preis
Die Gebühr ist für jeden am 1. August in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, ausser wenn er am Stichtag noch nicht sechs Monate alt ist. Von der Taxe befreit sind Polizei-, Blinden-, Militär-, Sanitäts- und Lawinenhunde. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden.