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Hundekontrolle, Hunderegistrierung

Den registrierten Hundebesitzerinnen und -besitzern stellt die Finanzverwaltung die Hundetaxe automatisch in Rechnung.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Preis

Die Gebühr ist für jeden am 1. August in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, ausser wenn er am Stichtag noch nicht sechs Monate alt ist. Von der Taxe befreit sind Polizei-, Blinden-, Militär-, Sanitäts- und Lawinenhunde. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden.

Bemerkung

Den registrierten Hundebesitzerinnen und -besitzern stellt die Finanzverwaltung die Hundetaxe automatisch in Rechnung.

Unterlagen

Da die Tollwut-Schutzimpfung nicht obligatorisch ist, ist das Zeugnis nicht vorzuweisen. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.

Verfahren

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns die Hundemeldungen mitteilen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.