Mit Beiträgen an Naturobjekte unterstützt die Gemeinde Zollikofen Engagements aus der Bevölkerung, die dazu beitragen, die biologische Vielfalt in der Gemeinde zu schützen und zu fördern. Gefördert werden unter anderem Massnahmen, die zur Vernetzung von Grünkorridoren beitragen und naturnahe Lebensräume im und ausserhalb des Siedlungsraums schaffen.
Ein Beispiel hierfür wäre das Anlegen einer artenreichen Wild- oder Futterhecke mit heimischen Sträuchern, sowohl als Neupflanzung als auch als Ersatzpflanzung für bestehende Monokulturhecken. An wiederkehrende Baumpflegemassnahmen oder die Entfernung und Entsorgung von Neophyten werden in der Regel keine Förderbeiträge gesprochen.
Achten Sie bei der Einreichung ihres Gesuchs darauf, dass die geplanten Massnahmen die Anforderungen des Beitragsreglements erfüllen und den Zielen des Landschaftsrichtplans entsprechen. Beschreiben Sie klar, wie Ihr Projekt zur Vernetzung der Landschaft, zur Schaffung naturnaher Lebensräume oder zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt. Reichen Sie Ihr Gesuch rechtzeitig vor Baubeginn ein. Anträge werden zweimal jährlich behandelt. Der nächste Eingabeschluss ist der 31. Oktober 2025.
Weitere Informationen:
Förderprogramm Baudenkmäler und Naturobjekte www.zollikofen.ch > Umwelt > Förderprogramm
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