Die Gemeinde unterstützt freiwillige bauliche Massnahmen an Baudenkmälern sowie Massnahmen, welche einen Mehrwert für die heimische Natur schaffen und den Zielen der Landschaftsplanung entsprechen. Es kann sich um Massnahmen im Siedlungsgebiet oder im Landwirtschaftsraum handeln.
Unterstützt wird unter anderem:
- Anlage von Hecken, Feld- oder Ufergehölze
- Anlage von Bäumen, Baumgruppen, Alleen und Obstgärten
- Aufwertung von Waldrändern, Pflege von naturnahen Lebensräumen
- Beseitigung von Amphibienfallen und anderen Konfliktstellen für Amphibien und Kleintiere (z.B. Ausstiegshilfen in Lichtschächten)
- Gute architektonische, gestalterische, bautechnische oder ortsbildpflegerische Leistungen an denkmalgeschützten Objekten
- Fortpflanzungsgewässer und Landlebensräume für Amphibien
- Erhaltung oder stil- und materialgerechte Erneuerung von denkmalgeschützten Objekten oder Teilen davon
- Befreiung von stilwidrigen Anbauten und Veränderungen an denkmalgeschützten Objekten
Für Fassaden- und Dachbegrünungen, Regenwassersammlung, Entsiegelungen, Trockensteinmauern sowie Nisthilfen (Vogelhäuschen, Fledermausnistkästen, Igelhäuschen, Insektenhotels etc.) können in der Regel keine Beiträge gesprochen werden. Ausnahmen im Rahmen von grösseren konzeptionellen Projekten zur Steigerung der Artenvielfalt im Siedlungsraum sind möglich.
Gesuch einreichen
Um von den Beiträgen zu profitieren, müssen Sie Ihr Gesuch bis am 15. Mai (Behandlung im Mai) oder 31. Oktober (Behandlung im November) bei der Bauverwaltung Zollikofen per Post oder E-Mail einreichen.
Zum Merkblatt «Förderbeiträge an Baudenkmäler und Naturobjekte»
Zum Gesuchsformular «Förderbeiträge an Baudenkmäler und Naturobjekte»