Gestützt auf die reglementarischen Bestimmungen (Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Zollikofen) ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August gehalten und älter als sechs Monate sind.
Die Taxe beträgt Fr. 100.00 pro Tier (vgl. Art. 1 der Verordnung über die Hundetaxe). Im August 2020 wird allen registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern die Hundetaxe für das Jahr 2020 in Rechnung gestellt.
Hundehalterinnen und Hundehalter, die einen neuen Hund halten oder die seit August 2019 in die Gemeinde Zollikofen gezogen sind bitten wir, den Hund beim Empfang der Gemeinde Zollikofen oder über unsere Homepage www.zollikofen.ch/online-schalter anzumelden. Ebenfalls anzumelden sind Hunde, die am 1. August noch nicht sechs Monate alt sind und erst im nächsten Jahr taxpflichtig werden. Falls der Hund verstorben ist, bitten wir um entsprechende Mitteilung.