Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat das Budget 2026 zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Das Budget schliesst im allgemeinen Haushalt bei Aufwendungen von Fr. 49.01 Mio. und Erträgen von Fr. 49.06 Mio. mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 54'250.00 ab. Dem Budget liegt eine um 0.5 Steueranlagezehntel reduzierte Steueranlage von neu 1.35 Einheiten zugrunde.
Der Gemeinderat erachtet eine moderate Steuersenkung von einem halben Steuerzehntel aufgrund der finanziellen Ausgangswerte und unter Berücksichtigung der Finanzplanergebnisse 2026 – 2030 als vertretbar. Der Finanzplan vom Vorjahr prognostizierte für das Jahr 2026 noch einen Aufwandüberschuss von etwa Fr. 0.7 Mio. Für das Budgetjahr 2026 würde ohne Steuerreduktion der Ertragsüberschuss rund Fr. 1.0 Mio. betragen. Die kommunalen Dienstleistungen können auch mit reduzierter Steueranlage weiterhin in gewohnten Rahmen erbracht oder gar leicht ausgebaut werden. Im Hinblick auf die hohen Investitionen ab dem Jahr 2028 ist die Höhe der Steueranlage neu zu beurteilen und allenfalls rechtzeitig mit nötigen Massnahmen für einen ausgewogenen Finanzhaushalt zu sorgen.
Der Finanzplan 2026 – 2030 rechnet in den Planjahren mit jährlich durchschnittlichem Aufwandüberschuss bei gleichbleibenden reduzierten Steueranlagen von rund Fr. 1.22 Mio. Die Selbstfinanzierung vermag während des Planzeitraums nicht zu befriedigen und bleibt mit den anstehenden Investitionen auf ungenügendem Niveau. Die Verschuldung wird ab 2028 zunehmen und in der Folge mit erhöhten Zinsaufwendungen die künftigen Rechnungen belasten. Der vorhandene Bilanzüberschuss kann die negativen Planergebnisse ausgleichen, womit das gesetzliche Finanzhaushaltsgleichgewicht gewahrt bleibt.
Das Investitionsbudget sieht für den allgemeinen Haushalt im kommenden Jahr Ausgaben in der Höhe von netto Fr. 6.92 Mio. vor. Die Investitionsausgaben sind geprägt vom Neubau Kindergärten Steinibach mit Tagesschule und Mehrzweckraum, den Planungsarbeiten für die Neubauten Sekundarstufe und Primarstufe Oberdorf sowie von Sanierungen von Gemeindestrassen. Bei den spezialfinanzierten Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind weitere Nettoinvestitionen von Fr. 2.22 Mio. geplant.
Der Grosse Gemeinderat behandelt das Budget 2026 an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025. Im November 2025 findet die Urnenabstimmung über das Budget statt.
Beschluss
A) Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Die Produktedefinitionen für den NPM-Bereich Sekundarstufe I (HRM-Kontengruppe 2130) für das Jahr 2026 einschliesslich des damit verbundenen Nettoaufwands von Fr. 472'890.00 werden, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten zum Budget 2026, genehmigt.
B) Variante 1 zu Handen der Volksabstimmung:
1. Für das Jahr 2026 werden die Steueranlagen wie folgt festgesetzt:
a) Ordentliche Steueranlage: Das 1.40fache der gesetzlichen Einheitsansätze;
b) Liegenschaftssteuern: 1.0 ‰ des amtlichen Werts.
2. Das Budget der Erfolgsrechnung für das Jahr 2026 wird genehmigt.
B) Variante 2 zu Handen der Volksabstimmung:
1. Für das Jahr 2026 werden die Steueranlagen wie folgt festgesetzt:
a) Ordentliche Steueranlage: Das 1.35fache der gesetzlichen Einheitsansätze;
b) Liegenschaftssteuern: 1.0 ‰ des amtlichen Werts.
2. Das Budget der Erfolgsrechnung für das Jahr 2026 wird genehmigt.
Der Grosse Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Beibehaltung der Steueranlage von 1.40 Einheiten (Variante 1) den Vorzug zu geben. Für den Fall, dass beide Varianten angenommen werden, empfiehlt der Grosse Gemeinderat den Stimmberechtigten, dass Variante 1 in Kraft treten soll.