Zusammenfassung In der Schäferei soll eine vorbildliche Wohnüberbauung in Verbindung mit einer öffentlichen Grünanlage entstehen. Der Gemeinderat unterbreitet dazu dem Grossen Gemeinderat zwei Geschäfte. Bei der ersten Vorlage werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Das zweite Geschäft behandelt den Verkauf des gemeindeeigenen Landes.
Das Areal der Schäferei ist die letzte grössere, zusammenhängende Baulandreserve der Gemeinde. Es ist sehr gut gelegen, nahe von Schulanlagen, Zentrum, Stationen des öffentlichen Verkehrs und dem Buchsiwald als wichtigem Naherholungsraum. Die Gemeinde Zollikofen und die Marti Invest AG veranstalteten im Jahr 2012 einen Projektwettbewerb im Einladungsverfahren. Das Resultat ist eine städtebaulich und architektonisch hochstehende Wohnüberbauung mit gut 100 Wohneinheiten. In vorbildlicher Weise entsteht in Verbindung mit der peripheren Bebauung ein grosszügiger öffentlicher Grünraum.
Die Gemeinde besitzt im Gebiet der Schäferei eine Landparzelle mit einer Fläche von 8'617 m2. Diese soll im Zuge der Bebauung verkauft werden. Entlang der Schäfereistrasse werden einzelne Landparzellen an private Bauherrschaften abgetreten. Ein weiterer Teil erwirbt die Marti Invest AG von der Gemeinde. Diese wird die Bauten realisieren und im Stockwerkeigentum verkaufen. Für die Gemeinde ist mit einem Verkaufserlös von total rund 4,5 Mio. Franken zu rechnen. Über den Landverkauf entscheiden die Stimmberechtigten.
Das Geschäft wird an der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 26. November 2014 behandelt. Nimmt er die Vorlagen an, findet für das Landgeschäft die entsprechende Volksabstimmung am 8. März 2015 statt.
Beschluss A) In eigener Kompetenz:
Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird genehmigt.
B) Zuhanden der Volksabstimmung:
Der Gemeinderat wird ermächtigt,
- eine Bruttogeschossfläche von 3'585 m2 zum Preis von Fr. 795.00 pro m2 an die Marti Invest AG (Sektor B) und
- eine Landfläche von 2'535 m2 zum Preis von Fr. 800.00 pro m2 an verschiedene Eigentümer (Sektor C)
zu verkaufen und die Rechtshandlungen in eigener Kompetenz vorzunehmen.