Zusammenfassung
Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ist grundsätzlich Aufgabe der politischen Exekutive. Da diese im Ereignisfall schon durch zusätzliche Aufgaben belastet ist, steht ihr jeweils ein Krisenstab, ein sogenanntes Führungsorgan, zur Verfügung. Die politischen Exekutiven im Kanton Bern sind auf ihrer jeweiligen Stufe für den Bevölkerungsschutz zuständig. Die Exekutiven sind auf Stufe Gemeinde der Gemeinderat. Im Ereignisfall haben diese politischen Instanzen neben ihren alltäglichen Aufgaben zusätzliche Aufgaben zu bewältigen. Um sie zu entlasten, gibt es zivile Führungsorgane. Das Führungsorgan ist der Krisenstab der Exekutive. Es
- trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen zur Bewältigung der Lage,
- plant den Einsatz der vorhandenen Ressourcen,
- beantragt bei Bedarf weitere Mittel und
- erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für die politische Behörde basierend auf der momentanen Lage und der möglichen Lageentwicklung.
Dazu arbeitet es eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, anderen Führungsorganen und politischen Entscheidungsträgern zusammen. Die Ereignisbewältigung ist subsidiär organisiert: Wenn die Ereignisbewältigung die Ressourcen der Gemeinde übersteigt oder wenn ein Ereignis überregional, kantonal oder gar schweizweit eintritt, kommen die Exekutiven übergeordneter Stufen mit ihren jeweiligen Führungsorganen zum Einsatz.
Das Gemeindeführungsorgan (GFO) Zollikofen und das Regionale Führungsorgan (RFO) Münchenbuchsee mit den daran angeschlossenen Gemeinden Deisswil, Diemerswil (allenfalls ab 01.01.2023 fusioniert mit Münchenbuchsee) und Wiggiswil sollen per 1. Januar 2023 zusammengeschlossen und damit regionalisiert werden. Mit der Regionalisierung können die bereits bestehenden oder sich abzeichnenden personellen Vakanzen in den Führungsorganen besetzt werden.
Das neue Regionale Führungsorgan (RFO) «MüZoplus» wird in der Organisationsform des Sitzgemeindemodells geführt. Dadurch erfüllt eine Gemeinde eine oder mehrerer Aufgaben für andere Gemeinden, die ihr von den Anschlussgemeinden übertragen werden. Zollikofen wird als Sitzgemeinde festgelegt. Zur Regelung der Aufgaben erlässt die Gemeinde Zollikofen das Reglement über die Führung bei Katastrophen und Notlagen und die dazugehörende Verordnung. Die Anschlussgemeinden übertragen ihre Aufgaben an die Sitzgemeinde. Die Vertragsgemeinden schliessen einen Zusammenarbeitsvertrag ab.
Im vorliegenden Geschäft geht es darum,
- die Rechtsgrundlage für die Zusammenführung des Gemeindeführungsorgans (GFO) Zollikofen mit dem Regionalen Führungsorgan (RFO) Münchenbuchsee zu schaffen und damit
- das Reglement für die öffentliche Sicherheit und das Besoldungsreglement für Behördenmitglieder anzupassen.
Die Vertrags- und Anschlussgemeinden tragen die Kosten vom RFO «MüZoplus» mit einem Sockelbeitrag pro Gemeinde sowie einen variablen Beitrag nach Bevölkerungszahl.
Beschluss
Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Das Reglement über die Führung bei Katastrophen und Notlagen wird genehmigt. Damit wird dem Zusammenschluss des Gemeindeführungsorgans (GFO) Zollikofen mit dem Regionalen Führungsorgan (RFO) Münchenbuchsee zum RFO «MüZoplus» zugestimmt.