Zusammenfassung
Das Gebäude an der Bernstrasse 90, auch bekannt unter dem Namen Grillhaus, wurde 1915 gebaut. Später entstanden dazu diverse Neubauten wie Kiosk, Warteraum, Toiletten und Velounterstände. Die Gemeinde erwarb das Grundstück 1980 zur Terrainsicherung für den allfälligen Ausbau der RBS-Haltestelle Unterzollikofen.
In den vergangenen Jahren wurden am Gebäude nur minimale Unterhaltsarbeiten vorgenommen, um es auf einem einfachen Standard bewohnbar zu halten. Die Gebäudehülle ist jedoch seit längerer Zeit sanierungsbedürftig und die Innenräume müssten nun instandgesetzt und die Haustechnikinstallation inklusive Heizung ersetzt werden. Damit ein minimaler Wohnstandard gewährleistet werden kann, müssten Bauarbeiten mit Kosten zwischen Fr. 600‘000.00 und Fr. 800‘000.00 ausgeführt werden.
Der Gemeinderat hat sich für einen Rückbau der Liegenschaft ausgesprochen. Ein Ersatzbau ist vorerst nicht geplant. Mit einer einfachen Neugestaltung des Areals wird einer späteren Nutzung nicht vorgegriffen. Die Parzelle dient der Gemeinde auch weiterhin als strategische Landfläche. Geplant ist ein Aufenthaltsbereich. Die bestehende WC-Anlage bleibt, die Veloabstellanlage wird durch eine offene und transparente Konstruktion ersetzt. Für die Station der Bus-Linie 36 ist ein gedeckter Personenunterstand geplant. Damit erhalten die Nutzenden der S-Bahn-Station Unterzollikofen, insbesondere die zu Fuss Gehenden und die Velofahrenden, mehr Platz und komfortablere Umsteigemöglichkeiten.
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat einen Kredit von Fr. 150'000.00 für die Neugestaltung. Die Kosten für den Rückbau betragen Fr. 75'000.00. Diese hat der Gemeinderat, vorbehaltlich der generellen Zustimmung durch das Parlament, bereits in eigener Kompetenz bewilligt.
Beschluss
1. Der Widmung der Parzelle-Nr. 404 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen wird zugestimmt (An-teil unüberbaute Fläche für Aufenthaltsbereich/Parkanlage, Konto 6220.5000.01).
2. Der Verpflichtungskredit für die Neugestaltung des Areals von Fr. 150'000.00 (inkl. MWST) zzgl. Buchwert des Grundstücks bei der Überführung von voraussichtlich rund Fr. 490'000.00 wird zu Lasten der Investitionsrechnung (Konto 6220.5090.03) bewilligt.