Gesuchsteller: Maeder-Böhlen Rolf & Daniela, Schützenstrasse 3, 3052 Zollikofen
Projektverfasser:
Strasse: Schützenstrasse 1+3
Parz. Nr. 2099 / 207
Bauvorhaben: Ersatz des best. Zaunes durch WPC-Zaun und Ersatz der best. Terrassenüberdachung durch Kalt-Wintergarten mit Panorama-Schiebewänden, gemäss den aufgelegten Plänen.
Ausnahme:
- Bauen im Strassenabstand gemäss Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 SG i.A.v. Art. 81 SG
Nutzungszone: Wohnzone W3
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 31. Juli 2020.
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)
Bauinspektorat Zollikofen