Gesuchsteller: Bösch Irene und Schweizer Fabian, Gyrhaldenstrasse 3, 8953 Dietikon
Projektverfasser: Messerli Architekten AG, Rubigenstrasse 12, 3123 Belp
Strasse: Lüfternweg 9
Parz. Nr. 537
Bauvorhaben: Abbruch best. EFH, Neubau EFH mit gedecktem Sitzplatz und gedeckter Garage, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen.
Ausnahme:
- Bauen im Strassenabstand gemäss Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 SG i.A.v. Art. 81 SG
Nutzungszone: Wohnzone W2
Gewässerschutzzone: A
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Hinweis: Für die Profilierung werden Erleichterungen gemäss Art. 16. Abs. 3 BewD gewährt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 5. Juni 2020.
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)
Bauinspektorat Zollikofen