Gesuchsteller: Ventis Immobilien AG, Jörg Moser, Fischrainweg 20, 3063 Ittigen
Projektverfasser: Xaver Meyer AG Architekturbüro, Herr Alex Meyer, Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Strasse: Wahlackerstrasse 31-31g
Parz. Nr. 346
Bauvorhaben: Projektänderung: Abbruch Kaminanlage, Neubau CO2 Abluftkamin, Neubau Verglasung Attika- Terrassen, Anpassung Haus A komplett, gemäss den aufgelegten Plänen.
Nutzungszone: ÜO Wahlacker West
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 13. März 2020.
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG).
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).
Bauinspektorat Zollikofen