Gesuchsteller: Konsortium Panorama, p. A. ALP AG, Worblentalstrasse 99, 3063 Ittigen
Projektverfasser: Loosli und Partner AG, Worblentalstrasse 99, 3063 Ittigen
Strasse: Landgarbenstrasse 11
Parz. Nr. 88
Bauvorhaben: Erstellen einer Wohnüberbauung mit 10 Wohneinheiten und Einstellhalle unter Anwendung von Art. 75 BauG, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen.
Ausnahmen:
- Bauen im Strassenabstand gemäss Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 SG in Verbindung mit Art. 81 SG
- Überschreiten der Immissionsgrenzwerte nach Art. 31 Abs. 2 LSV
Nutzungszone: Wohnzone W2
Gewässerschutzbereich: B
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 20. September 2019.
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG).
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).