Gesuchsteller: Cugis Bruno, Alpenstrasse 44, 3073 Gümligen
Projektverfasser: CUGiS Ingenieure GmbH, Alpenstrasse 4, 3073 Gümligen
Strasse: Lätternweg 36
Parz. Nr. 605
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Mehrfamilienhauses mit Studio und Autogaragen, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 SG i.A.v Art. 81 SG
Nutzungszone: Mischzone M4
Gewässerschutzbereich: A
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Hinweis: Für die Profilierung werden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 16. August 2019.
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG).
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).