Gesuchsteller: Peter Fehlmann, Talackerstrasse 9, 4566 Halten
Projektverfasser: BauSpektrum AG, Erlenauweg 17, 3110 Münsingen
Strasse: Augsburgerstrasse 15/17
Parz. Nr. 1063, 1109
Bauvorhaben: Rückbau best. Wohngebäude, Neubau 3 MFH mit Einstellhalle, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen.
Ausnahmen:
- Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 i.Av. Art. 81 SG
- Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24ff RPG
Nutzungszone: Wohnzone W2, Landwirtschaftszone, Landschaftsschutzgebiet
Gewässerschutzzone: A
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 21. Juni 2019
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).