Kommunale Abstimmung vom 26. November 2023
Am 26. November 2023 wird über eine kommunale Vorlage abgestimmt: Budget 2024.
Stimmregister
Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigung ihres Eintrages im Stimmregister bis am Dienstag, 21. November 2023, 18:30 Uhr zu verlangen.
Stimmmaterial
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich bis spätestens Freitag, 24. November 2023, 16:00 Uhr, unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Briefliche Stimmabgabe
Wird die Sendung der Post übergeben, muss sie spätestens bis am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen oder Sie legen das Antwortcouvert bis spätestens Sonntag, 26. November 2023, 10:00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Wahlackerstrasse 25.
Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 26. November 2023, 10:00 – 12:00 Uhr
Urnenstandorte
Aula Sekundarstufe I, Trakt I, Schulhausstrasse 36
Schulhaus Steinibach, Aarestrasse 45
Rechtsmittel
In Abstimmungssachen ist die Beschwerde innert 30 Tagen nach der Abstimmung zu erheben. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist zehn Tage (Art. 67a Abs. 2 VRPG).
Die Frist beginnt für Beschlüsse und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen (Art. 41 VRPG).
Beschwerden sind an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25,
3071 Ostermundigen, zu richten.