Gesuchsteller: Frutiger AG, Bahnhofstrasse 2a, 3073 Gümligen
Projektverfasser: GWJ Architektur AG, Nordring 4a, 3001 Bern
Strasse: Kreuzstrasse 9
Parzelle Nr.: 309
Bauvorhaben: Provisorium Quartiercontainer während der Bauzeit (maximal 2.5 -3 Jahre), gemäss aufgelegten Plänen (bereits ausgeführt)
Ausnahme:
- Erleichterung des Winterlichen Wärmeschutz Art. 17 Abs. 1 KEnV
Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht ZPP
Gewässerschutzbereich / Gewässerschutzzone: üB
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 17. November 2023
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Auflageakten sind ebenfalls online im eBaueinsehbar (BE-Login erforderlich, www.be.ch/ebau)
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei
Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)
Bauinspektorat Zollikofen