Gesuchsteller: Terra Secura AG, p. A. Zentrum 30, 3322 Schönbühl
Projektverfasser: Spreng und Partner Architekten AG, Falkenweg 3a, 3012 Bern
Strasse: Hübeliweg 15
Parzelle Nr.: 710
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus, Neubau Mehrfamilienhaus mit 13 Eigentumswohnungen und Tiefgarage, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand gemäss Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 SG i.A.v. Art. 81 SG, Eingriff in Hecken und Feldgehölze Art. 27 Abs. 2 NSchG i.V. mir Art. 13 NSchV
Nutzungszone: Wohnzone W4
Gewässerschutzbereich: Au
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 28. April 2023
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Auflageakten sind ebenfalls online im eBau einsehbar (BE-Login erforderlich, www.be.ch/ebau)
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)
Bauinspektorat Zollikofen