Gesuchsteller: Meili Unternehmungen AG, Seestrasse 99a, 8702 Zollikon
Projektverfasser: GWJ Architektur AG, Nordring 4a, 3001 Bern
Strasse: Kreuzstrasse 1 - 7
Parzelle Nr.: 1111 / 1112
Bauvorhaben: Neubau von 4 Wohnbauten mit zusammenhängender Tiefgarage und Gewerbegeschoss im EG gemäss Überbauungsordnung "Zollikofen Dreieck Süd", gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen.
Nutzungszone: Teil-UeO Nr. 34, "Dreieck Süd"
Gewässerschutzbereich: üB
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Hinweis: Für die Profilierung werden Erleichterungen gemäss Art. 16. Abs. 3 BewD gewährt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 17. Juni 2022.
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Auflageakten sind ebenfalls online im eBau einsehbar (BE-Login erforderlich, www.be.ch/ebau).
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG).
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).
Bauinspektorat Zollikofen