Gesuchsteller: Bucher Roger und Komor Nathalie, Altikofenstrasse 52, 3048 Worblaufen
Projektverfasser: Haaf & Haemmig Architekten AG, Seftigenstrasse 16, 3007 Bern
Strasse: Kilchbergerweg 27
Parzelle Nr.: 1075
Bauvorhaben: Umbau / Sanierung eines Einfamilienhauses inkl. Balkonerweiterung im Wohngeschoss, Heizungswechsel von Öl auf Erdsondenwärme, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen.
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand gemäss Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 SG i.A.v. Art. 81 SG
Nutzungszone: Wohnzone W2
Gewässerschutzbereich: üB
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 8. April 2022
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Auflageakten sind ebenfalls online im eBau einsehbar (BE-Loginerforderlich, www.be.ch/ebau).
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG).
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).
Bauinspektorat Zollikofen