Gesuchsteller: Roder Karin und Rudolf, Gartenstrasse 1, 3052 Zollikofen
Projektverfasser: atelier a&b ag, Friedbühlstrasse 36, 3008 Bern
Strasse: Gartenstrasse 1a
Parzelle Nr.: 452
Bauvorhaben: Umnutzung Garage und Studio OG zu einer Wohneinheit (EFH), PV-Anlage auf Flachdach, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen
Nutzungszone: Wohnzone W2, Strukturgebiet
Schutzobjekt: erhaltenswert (Gartenstrasse 1)
Gewässerschutzbereich: üB
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 4. März 2022
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)