Gesuchsteller: IP-Suisse, Molkereistrasse 21, 3052 Zollikofen
Projektverfasser: rothen.id architekten ag, Schläflistrasse 2, 3013 Bern
Strasse: Molkereistrasse / Wahlen-Allee
Parzelle Nr.: 210
Bauvorhaben: Erstellung Schulprovisorium für 4 Klassenzimmer und Nasszellen, Standzeit ungefähr 8 Monate, gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen
Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht ZPP L "Molkereischule"
Schutzzone: Ortsbildschutzgebiet
Gewässerschutzbereich: B
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Hinweis: Gesuch um Erleichterung von Art. 14 + 16 KEnV i.V. mit Art. 17 Abs. 1 + 2 KEnV
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 12. November 2021
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG).
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).
Bauinspektorat Zollikofen