Gesuchsteller: JYSK GmbH, Kaufmannweg 14, 6003 Luzern
Projektverfasser: JYSK GmbH, Spitalweid 6, 4665 Oftringen
Strasse: Bernstrasse 164
Parzelle Nr. 584
Bauvorhaben: Installation von einer Mitsubishi autonomen Heizung-Wärmepumpe (Split-Kühlung reversibel) Luft-Luft, gemäss den aufgelegten Plänen.
Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht ZPP O
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 14. Mai 2021
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG).
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG).
Bauinspektorat Zollikofen