Am 27. Februar 2008 hat der Grosse Gemeinderat ein Postulat zur Prüfung der Abschaffung der Ausnützungsziffer (AZ) überwiesen. Anlässlich der Diskussion zur Erheblicherklärung hat die Mehrheit der Ratsmitglieder erkannt, dass eine ersatzlose Streichung der AZ auch Probleme schaffen kann, die mit anderen Vorschriften aufgefangen werden müssten.
Die Planungskommission hat die Handlungsspielräume analysiert und in einem Planungsbericht dargestellt. Sie kommt zum Schluss, dass die Ausnützungsziffer nicht apriori schlecht ist.
Gestützt darauf beabsichtigt der Gemeinderat:
- Die geltende AZ in den Wohnzonen W3, W4, sowie den gemischten Zonen WG3, WG4 und der Zentrumszone unverändert zu belassen, weil Ersatzreglementierungen erforderlich würden, deren Erarbeitung, aber auch deren Anwendung deutlich aufwändiger wäre, als die Festsetzung einer Ausnützungsziffer.
- Die Ausnützungsziffer in den Zonen E2, W2 und WG2 grösstenteils ersatzlos aufzuheben.
- "Empfindliche" Quartiere davon auszunehmen und mit einer reduzierten AZ von 0.35 zu belegen (Hanglagen, einheitliche Bebauungsstruktur, Begrünung am Siedlungsrand, Inventar der Denkmalpflege).
- Bestehende Gebäude im Perimeter der AZ 0.35 dürfen innerhalb der bestehenden Bausubstanz uneingeschränkt zu Wohnzwecken genutzt werden, sofern die wohnhygienischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Folgende Quartiere werden als empfindlich beurteilt:
- Einfamilienhausquartiere im Gebiet Lüftere – Bellevuestrasse
- Einfamilienhäuser im Gebiet Buchrain
- Einfamilienhäuser im Gebiet Mühlerain
- Einfamilienhäuser im Gebiet Landgarben – Kilchbergerweg
- Einfamilienhäuser an der Känelgasse
- Einfamilienhäuser an der Stämpflistrasse
Die Unterlagen zur vorgesehenen Änderung liegen
vom 8. Juni bis 10. Juli 2009 während den Büroöffnungszeiten im Foyer der Gemeindeverwaltung, Wahlackerstrasse 25, Zollikofen, zur Einsichtnahme auf.
Der Planungsbericht finden Interessierte im Anhang. Er kann ebenfalls auf der Gemeindehomepage im Kapitel Verwaltung / Aufgabenbereich "Raumplanung" heruntergeladen werden.
Mitwirkungseingaben zur Zonenplan- und Baureglementsänderung sind bis am 14. August 2009 an die Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen einzureichen.