In Zollikofen ist der Rückbau eines alten Bauernhauses an der Bernstrasse 3, das der Gemeinde Zollikofen gehört, umstritten. Zwei politische Parteien rügen in getrennt eingereichten Beschwerden die Verletzung von finanzrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Die beiden Beschwerdeführer machen geltend, es hätte der Grosse Gemeinderat (GGR) von Zollikofen über das Geschäft beschliessen müssen.
Nachdem der Regierungsstatthalter komplexe Fragen geprüft hat, kommt er zum Schluss, dass der Beschluss des Gemeinderats von Zollikofen vom 12. Juni 2017 über den Rückbau der Liegenschaft Bernstrasse 3 und die Genehmigung eines Kredits von 90‘000 Franken für den Abbruch nicht in der Zuständigkeit des GGR lag. Demnach ist der Beschluss nach seiner Auffassung rechtens. Im Ergebnis wird auf eine Beschwerde wegen verpasster Frist nicht eingetreten, auf die andere Beschwerde wird teilweise nicht eingetreten, zudem wird sie abgewiesen.
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Christoph Lerch
Regierungsstatthalter
Ergänzende Auskünfte: Christoph Lerch, Regierungsstatthalter, Telefon 031 635 94 00
26. Oktober 2017