Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist Eigentümerin der Landfläche östlich der Bahngeleise zwischen dem Bahnhof Zollikofen und dem Eichenweg sowie dem vormaligen Gimelli-Areal. Sie hält sich die Option offen, im Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Zollikofen dereinst ein Verwaltungszentrum zu realisieren. In Anbetracht der grossen Nachfrage für Land in der Gewerbezone Meielen Süd hat der Gemeinderat Verhandlungen mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik aufgenommen mit dem Ziel, eine Fläche von ca. 4'000 m2 für gewerbliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Bereitschaft, diese Fläche im Baurecht an zwei interessierte Betriebe abzugeben, ist eingetroffen.
Aufgrund dieser Zusage hat der Gemeinderat beschlossen, die baurechtliche Grundordnung wie folgt anzupassen:
- Der Perimeter der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Meielen Nord (Verwaltungszentrum Eidgenossen-schaft) wird angrenzend an die bestehenden Bauten (vormals Gimmeli) um ca. 4'000 m2 reduziert.
- Die Fläche wird in den Perimeter der Überbauungsordnung Meielen Süd integriert (Arbeitsplatzzone, gewerbliche Nutzung). Die Erschliessung erfolgt über den Meielenfeldweg.
Aktenauflage Gestützt auf Art. 58 Baugesetz vom 9. Juni 1985 bringt der Gemeinderat folgende Unterlagen zur öffent-lichen Mitwirkung:
- Zonenplanänderung: Reduktion der ZPP Meielen Nord zugunsten der ZPP Meielen Süd
- Änderung Baureglement: Anpassung der Plänchen ZPP Meielen Nord und Meielen Süd im Anhang des Baureglements
Die Unterlagen liegen vom 25. Januar bis 20. Februar 2006 in der Bauverwaltung während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens ist jedermann berechtigt, Anregungen zur Zonenplanänderung und der Änderung der Plänchen im Anhang des Baureglements anzubringen. Die Eingaben sind schriftlich bis zum 20. Februar 2006 an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, einzureichen.
BAUVERWALTUNG ZOLLIKOFEN