Gestützt auf Art. 13 Abs. 2 des Gastgewerbegesetzes (GGG; BSG 935.11) hat der Regierungsstatthalter von Bern folgendes beschlossen:
Zusätzlich zur gesetzlichen Öffnungszeit (05.00 bis 00.30 Uhr des darauffolgenden Tages) wird den Gastgewerbebetrieben (Betriebsbewilligungen A bis D) des Amtsbezirks Bern gestattet, am Zibelemärit, Montag, 28. November 2005, bereits um 03.00 Uhr zu öffnen.
Am Meitschimärit, Dienstag, 6. Dezember 2005, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten nach Gastgewerbegesetz.