Die Heilsarmee Flüchtlingshilfe betreute und unterstützte mittels der Professionellen Asylkoordination Gemeinden (PAG-Worblental) seit 2002 Asyl-Suchende im Auftrag der Vertragsgemeinden, Bolligen, Ittigen, Ostermundigen, Stettlen, Vechigen, Wohlen, Worb und Zollikofen. Mit dem in Kraft treten des neuen Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Asylgesetz per 1. Januar 2010 musste der bestehende Vertrag mit der Heilsarmee Flüchtlingshilfe gekündigt werden. Neu ist der Migrationsdienst des Kantons Bern für die Auftragsvergabe und Finanzierung der Unterbringung und Unterstützung der Asyl-Suchenden auf Gemeindeebene verantwortlich.
Im Bereich der Verwaltung und Betreuung resultiert für die Heilsarmee Flüchtlingshilfe ein Verlust von rund 260'000 Franken und im Bereich der Unterstützung und Unterbringung wird eine Reserve von etwa 107'000 Franken ausgewiesen. Mittels dieser Reserven müssen von der Heilsarmee Flüchtlingshilfe allfällige Rückforderungen des Bundesamtes für Migration und der kantonalen Migrationsbehörden beglichen werden. Ein anschliessender Überschuss – für Zollikofen könnte dies maximal 7'720 Franken betragen – käme laut Vertrag den Vertragsgemeinden zu gute.
Die Heilsarmee Flüchtlingshilfe erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit der Vertragsgemeinden und erwies sich einmal mehr als zuverlässiger Partner im Asylbereich. Vorausgesetzt, dass alle Vertragsgemeinden zustimmen, verzichtet Zollikofen gemäss Beschluss des Gemeinderats auf eine Rückerstattung und überlässt der Heilsarmee Flüchtlingshilfe einen allfälligen Überschuss aus den Reserven als Spende.