Die Steuererklärungen wurden von der Kantonalen Steuerverwaltung verschickt. Wird die Steuererklärung in Papierform eingereicht, sind die Formulare 1 (vor dem Kästchen «Hinweis») und 3 zu unterzeichnen. Allfällige Korrekturen der vorgedruckten Personalien sind direkt auf der Steuererklärung (Formular 1 und 2) zu vermerken. Die Formulare 1 bis 5 sind in jedem Fall auszufüllen und einzureichen.
In BE-Login können Sie Ihre Steuererklärung papierlos elektronisch freigeben und einreichen. Zudem stehen Ihnen nach der persönlichen Registrierung zusätzliche Online-Dienste zur Verfügung. Sie haben Einsicht in Ihr persönliches Steuerdossier. Weitere Informationen zu den elektronischen Tax-Me-Diensten finden Sie auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung.
Für die Steuererklärung gelten folgende Fristen:
- 15. März 2021 für unselbständig Erwerbende, Steuererklärungen von Erbengemeinschaften oder Miteigentümerschaften.
- 15. Mai 2021 für selbständig Erwerbende, Landwirte, unselbständig Erwerbende mit einer Beteiligung an einer Erbengemeinschaft oder Miteigentümerschaft.
Für alle Steuererklärungen gilt eine stillschweigende gewährte Fristverlängerung bis 31.05.2021. Für diese Frist muss kein Gesuch gestellt werden.
Telefonische oder schriftliche Gesuche (auch E-Mail) um längere Fristverlängerungen als der 31.05.2021 werden kostenpflichtig und werden bis maximal 15. November 2021 gewährt. Diese Gebühr wird mit der Schlussabrechnung fakturiert.
Die Fristverlängerungen können auch online über die Website eingereicht werden.
Für Fristverlängerungen bis 15. Juli 2021 sind keine Gebühren geschuldet. Für weitere Fristverlängerungen gelten folgende Bestimmungen:
Frist Online Schriftlich (Email, Brief, Telefon, Schalter)
15.09.2021 Fr. 20.00 Fr. 40.00
15.11.2021 Fr. 40.00 Fr. 60.00
Für allfällige Mahnungen wird eine Gebühr von Fr. 60.00 mit der Schlussabrechnung fakturiert.
Finanzverwaltung Zollikofen