Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Juli bis und mit 14. August 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde (www.zollikofen.ch) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.