Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 35 und 60 des Baugesetzes (BauG), Art. 122 Abs. 7 und Art. 122b der Bauverordnung (BauV) sowie das Koordinationsgesetz (KoG) die Erschliessungs-Überbauungsordnung «Tannenrain» mit geringfügiger Änderung des Zonenplans und Baubewilligung im koordinierten Verfahren zur öffentlichen Auflage.
Die öffentliche Auflage umfasst die Erschliessungs-Überbauungsordnung «Tannenrain» bestehend aus dem Überbauungsplan, dem Landerwerbsplan, sowie dem Erläuterungsbericht, die geringfügige Änderung des Zonenplans sowie das Baugesuch mit den dazugehörigen Projektunterlagen.
Die Akten liegen vom 21 April bis und mit 21. Mai 2026 bei der Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.
Die Vollständige Publikation ist auf ePublikationen (www.epublikationen.ch) ersichtlich. Die Unterlagen sind zudem elektronisch auf der Website der Gemeinde Zollikofen (www.zollikofen.ch/vernehmlundstellungnahmen) abrufbar.