Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP Q «Steinibachgrube», Art. 32a, und die Überbauungsordnung Nr. 36 «Steinibachgrube» mit Änderung Richtplan Siedlung Massnahmenblatt S-4b und Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in den kommunalen Trockenstandort im koordinierten Verfahren nach Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 40 Tagen, vom 17. Dezember 2025 bis und mit 26. Januar 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls online eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.