Ab dem 1. Januar 2026 wird Kehricht im Entsorgungshof Hubelgut nur noch in Ausnahmefällen angenommen und neu wird dafür eine Gebühr von Fr. 1.00 pro Kilogramm erhoben. Kehricht ist über die ordentliche Abfuhr montags und freitags in Abfallsäcken mit Gebührenmarke zu entsorgen. Sperrgut kann weiterhin bis zu einer Jahresmenge von 600 kg pro Haushalt kostenlos im Entsorgungshof Hubelgut abgegeben werden, Mengen darüber hinaus sind kostenpflichtig.
Was gehört zum Kehricht – und was nicht?
Als Kehricht gelten alle brennbaren Abfälle, die in einen 110-Liter-Abfallsack passen – z. B., Gartenkissen, Spielsachen, Kleiderbügel, Plastikblumentöpfe oder kleinere Haushaltgegenstände. Diese müssen über die reguläre, gebührenpflichtige Kehrichtabfuhr entsorgt werden.
Grössere Gegenstände, die nicht in einen 110-Liter-Sack passen, gelten als Sperrgut – z. B. Möbelstücke oder grosse Teppiche Die Entsorgung ist im Entsorgungshof Hubelgut oder mit entsprechender Gebührenmarke (60 oder 110-Liter) über die Kehrichtabfuhr möglich.