Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund ist gestützt auf die reglementarischen Bestimmungen (Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Zollikofen) eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August gehalten und älter als sechs Monate sind. Die Taxe beträgt Fr. 100.00 pro Tier (vgl. Art. 1 der Verordnung über die Hundetaxe).
Im August 2025 wird allen registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern die Hundetaxe für das Jahr 2025 in Rechnung gestellt.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die einen neuen Hund halten oder die seit August 2024 in die Gemeinde Zollikofen gezogen sind, bitten wir, den Hund am Empfang der Gemeindeverwaltung oder über unseren Online-Schalter anzumelden.
Ebenfalls anzumelden sind Hunde, die am 1. August 2025 noch nicht sechs Monate alt sind und erst im nächsten Jahr taxpflichtig werden.
Falls Ihr Hund verstorben ist, bitten wir um entsprechende Mitteilung.