Die Skateanlage auf dem Schulareal der Sekundarstufe I kann ausserhalb der ordentlichen Schulzeiten während folgenden Zeiten benutzt werden:
Sommerzeit: 10:00 bis 22:00 Uhr (Montag bis Samstag), 10:00 bis 12:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage), 13:30 bis 20:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage)
Winterzeit: 10:00 bis 20:00 Uhr (Montag bis Samstag), 10:00 bis 12:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage), 13:30 bis 20:00 Uhr (Sonntag und allg. Feiertage)
Ausserhalb dieser Zeiten, bei Nässe oder ungenügender Beleuchtung darf die Anlage nicht benützt werden.
Wir danken allen Anlagebenutzenden für die Einhaltung der Betriebsordnung!
Benützung Trampolin
Das Trampolin auf dem Schulareal Oberdorf darf während den Unterrichtszeiten nur unter Aufsicht einer Lehrperson benutzt werden.
Unterrichtszeiten: 07:30 bis 11:55 Uhr und 13:45 bis 16:15 Uhr
Eine Benutzung durch Privatpersonen ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Ausserhalb der Unterrichtszeiten liegt die Verantwortung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten. Das Trampolin darf nur von einer Person benutzt werden.
Benützung Schulanlagen
Die Schulanlagen können ausserhalb der ordentlichen Schulzeiten benützt werden. Die bei den Schulanlagen angebrachten Benützungsordnungen sollen das Nebeneinander verschiedener Vereins- und Freizeitkulturen ermöglichen und einen minimalen Standard bezüglich Ordnung und Sicherheit gewährleisten. Deshalb bitten wir die Anlagebesuchenden:
- Die Benützungsordnung und insbesondere die Benützungszeiten einzuhalten (während der Sommerzeit bis max. 22:00 Uhr).
- Helfen Sie Lärm und Verunreinigung vermeiden (u.a. Verzicht auf das Laufenlassen von Motoren oder Musikgeräten beziehungsweise Entsorgung der Abfälle) und nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarschaft und die übrigen Anlagebenutzenden.
- Für Jugendliche bis 16 Jahre gilt ein Alkoholkonsum- und Rauchverbot.
Wir danken den Anlagebenutzenden für die Einhaltung der Benützungsordnung und für ihre Rücksichtnahme.
Liegenschaftsverwaltung