Stimmregister
Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigung ihres Eintrags im Stimmregister bis am Dienstag, 4. Februar 2025, 18:30 Uhr zu verlangen.
Stimmmaterial
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich bis spätestens am Freitag, 7. Februar 2025, 16:00 Uhr unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Briefliche Stimmabgabe
Wird die Sendung der Post übergeben, muss sie spätestens bis am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen oder Sie legen das Antwortcouvert bis spätestens am Sonntag, 9. Februar 2025, 10:00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Wahlackerstrasse 25.
Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 9. Februar 2025, 10:00 bis 12:00 Uhr
Urnenstandorte
- Aula Sekundarstufe I, Schulhausstrasse 30
- Schulhaus Steinibach, Aarestrasse 45
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Roland Dolder, +41 31 910 91 69.