Gleichzeitig mit der eidgenössischen Abstimmung werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über das Budget 2025 zu bestimmen haben. Ausserdem werden 40 Mitglieder für den Grossen Gemeinderat und 7 Mitglieder für den Gemeinderat gewählt.
Stimmregister
Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigung ihres Eintrags im Stimmregister bis am Dienstag, 19. November 2024, 18:30 Uhr zu verlangen.
Stimmmaterial
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich bis spätestens am Freitag, 22. November 2024, 16:00 Uhr, unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Briefliche Stimmabgabe
Wird die Sendung der Post übergeben, muss sie spätestens bis am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen oder Sie legen das Antwortcouvert bis spätestens am Sonntag, 24. November 2024, 10:00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Wahlackerstrasse 25.
Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 24. November 2024, 10:00 bis 12:00 Uhr
Urnenstandorte
- Aula Sekundarstufe I, Schulhausstrasse 30
- Schulhaus Steinibach, Aarestrasse 45
Rechtsmittel
- Beschwerde in Wahlangelegenheiten ist innert 10 Tagen zu erheben (Art. 67a Abs. 1 VRPG).
- In Abstimmungssachen ist die Beschwerde innert 30 Tagen nach der Abstimmung zu erheben. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist zehn Tage (Art. 67a Abs. 2 VRPG).
- Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG).
- Die Frist beginnt für Beschlüsse und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, für alle übrigen Beschlüsse, Verfügungen und Wahlen mit ihrer Eröffnung oder Veröffentlichung (Art. 41 VRPG).
- Beschwerden sind an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Roland Dolder, +41 31 910 91 69