Die Grünabfälle werden während den Monaten März bis November wöchentlich und von Dezember bis Februar alle 14 Tage abgeholt.
Damit die Abfuhr garantiert ist, muss das Entsorgungsgut jeweils vor 06:00 Uhr bereit stehen.
Die Grüngutverwertung wird von der KEWU AG erbracht.
Wichtig zu wissen: Nebst den Garten- und Küchenabfällen werden auch Speisereste aus Haushalten verwertet.
Säcke und Produkte aus biologisch abbaubaren Werkstoffen sind nicht erlaubt.
Neophyten gehören in eine professionelle Verwertung (Grünabfuhr) oder in den brennbaren Hauskehricht. Besonders problematisch sind alle Pflanzenteile von Ambrosia und den asiatischen Staudenknöteriche sowie die Wurzeln von Essigbaum und Götterbaum, diese Grünabfälle gehören in den brennbaren Hauskehricht. Weitere Informationen zur Entsorgung von Neophyten finden Sie auf der Website der KEWU AG.
Die Entsorgung findet nicht statt, wenn
- der Grünabfall nicht im Container bereitgestellt wird,
- im Container Fremdstoffe enthalten sind.