Haupinhalt

Sie sind hier:

Willkommen

Willkommen auf der barrierefreien Version unseres Webauftritts. Bitte beachten Sie, dass diese barrierefreie Website weiterentwickelt wird.

Feuerwehr, Befreiungsgesuch IV

Sie beziehen eine ganze IV-Rente oder sind aus medizinischen Gründen nicht in der Lage, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten? Dann können wir Sie von der aktiven Feuerwehrdienstpflicht und somit von der Bezahlung der Feuerwehrersatzabgabe befreien.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt