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Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an Baudenkmäler und Naturobjekte; Erlass

Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
11. November 2019
Beschreibung

Zusammenfassung

Mit einem total überarbeiteten Beitragsreglement sollen die Grundlagen für die Förderung von Naturobjekten geschaffen werden. Damit wird ein zentrales Anliegen aus der Landschaftsplanung umgesetzt. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde ein neuer Richtplan Landschaft erlassen. Eine der Hauptstossrichtungen fordert ein Anreizsystem für die Erhaltung und Pflege der Landschaft.
Mit den neuen Bestimmungen können Massnahmen gefördert werden, welche einen Mehrwert schaffen und den Zielen der Landschaftsplanung entsprechen. Unterstützt wird die Neupflanzung, der Erhalt und der Weiterbestand von Naturobjekten, wie zum Beispiel Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen, Hochstammobstgärten, Hecken, Waldränder oder Massnahmen zur Steigerung der Biodiversität. Beibehalten wird die Unterstützung von freiwilligen baulichen Massnahmen an Baudenkmälern.

Zum bestehenden Beitragsreglement für schützenswerte Bauten und Naturobjekte

Beschluss

A. In eigener Kompetenz:

Die Motion Bruno Vanoni (GFL) und Mitunterzeichnende betreffend "Gemeindebeiträge an ökologische Vernetzung weiterführen und ergänzen" wird als erledigt abgeschrieben.

B. Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

Das Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an Baudenkmäler und Naturobjekte (Beitragsreglement, SSGZ 910.1) wird genehmigt.

 

Zugehörige Objekte

Name
03.1_GGRA_Beitragsreglement.pdf Download 0 03.1_GGRA_Beitragsreglement.pdf
03.2_Beitragsreglement_Entwurf.pdf Download 1 03.2_Beitragsreglement_Entwurf.pdf
03.3_MO_Vanoni_oekologische_Vernetzung.pdf Download 2 03.3_MO_Vanoni_oekologische_Vernetzung.pdf
Protokollauszug_Beitragsreglement.pdf Download 3 Protokollauszug_Beitragsreglement.pdf
Datum Sitzung