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Neue Anlage für Urnenbeisetzungen; Verpflichtungskredit und Änderung Bestattungs- und Friedhofreglement

Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
15. Januar 2019
Beschreibung

Zusammenfassung
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat für die Erstellung von «Blumengräbern» einen Kredit von Fr. 158'000.00 und die Änderung des Friedhof- und Bestattungsreglements.

Durch ein wettbewerbsähnliches Verfahren sind für den Bau einer neuen Anlage für Urnenbeisetzungen Vorschläge eingegangen. Wichtig ist, nebst weiteren Kriterien, dass die Anlage optisch in die bestehende Friedhofanlage passt. Das Siegerprojekt aus dem Wettbewerb heisst «Blumengrab». Die Asche einer verstorbenen Person kann in einem Blumengrab, ähnlich einem Gemeinschaftsgrab, beigesetzt werden. Die Verstorbenen ruhen zukünftig an einem schönen, gepflegten Ort und die Angehörigen haben die Möglichkeit, Blumenschalen und kleine Gegenstände zu hinterlegen.

 

Beschluss

A)   In eigener Kompetenz:
Der Verpflichtungskredit für die neue Anlage für Urnenbeisetzungen von Fr. 158'000.00.00 zu Lasten der Investitionsrechnung (Konto 7710.5040.02) wird bewilligt.

B)   Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Die Änderung des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 30. April 1997 (SSGZ 556.1) wird genehmigt.

Zugehörige Objekte

Name
04.1_Urnennischenanlage_Verpflichtungskredit.ggr.pdf Download 0 04.1_Urnennischenanlage_Verpflichtungskredit.ggr.pdf
04.2_Bestattungs-_und_Friedhofreglement_Aenderungserlass.pdf Download 1 04.2_Bestattungs-_und_Friedhofreglement_Aenderungserlass.pdf
04.3_Bestattungs-_und_Friedhofreglement_Synopse.pdf Download 2 04.3_Bestattungs-_und_Friedhofreglement_Synopse.pdf
Protokollauszug_Urnenanlage_pdf.pdf Download 3 Protokollauszug_Urnenanlage_pdf.pdf
Datum Sitzung