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Neue Anlage für Urnenbeisetzungen; Verpflichtungskredit und Änderung Bestattungs- und Friedhofreglement
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 15. Januar 2019
- Beschreibung
Zusammenfassung
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat für die Erstellung von «Blumengräbern» einen Kredit von Fr. 158'000.00 und die Änderung des Friedhof- und Bestattungsreglements.Durch ein wettbewerbsähnliches Verfahren sind für den Bau einer neuen Anlage für Urnenbeisetzungen Vorschläge eingegangen. Wichtig ist, nebst weiteren Kriterien, dass die Anlage optisch in die bestehende Friedhofanlage passt. Das Siegerprojekt aus dem Wettbewerb heisst «Blumengrab». Die Asche einer verstorbenen Person kann in einem Blumengrab, ähnlich einem Gemeinschaftsgrab, beigesetzt werden. Die Verstorbenen ruhen zukünftig an einem schönen, gepflegten Ort und die Angehörigen haben die Möglichkeit, Blumenschalen und kleine Gegenstände zu hinterlegen.
Beschluss
A) In eigener Kompetenz:
Der Verpflichtungskredit für die neue Anlage für Urnenbeisetzungen von Fr. 158'000.00.00 zu Lasten der Investitionsrechnung (Konto 7710.5040.02) wird bewilligt.
B) Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Die Änderung des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 30. April 1997 (SSGZ 556.1) wird genehmigt.
Zugehörige Objekte
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04.1_Urnennischenanlage_Verpflichtungskredit.ggr.pdf | Download | 0 | 04.1_Urnennischenanlage_Verpflichtungskredit.ggr.pdf | |
04.2_Bestattungs-_und_Friedhofreglement_Aenderungserlass.pdf | Download | 1 | 04.2_Bestattungs-_und_Friedhofreglement_Aenderungserlass.pdf | |
04.3_Bestattungs-_und_Friedhofreglement_Synopse.pdf | Download | 2 | 04.3_Bestattungs-_und_Friedhofreglement_Synopse.pdf | |
Protokollauszug_Urnenanlage_pdf.pdf | Download | 3 | Protokollauszug_Urnenanlage_pdf.pdf |
Datum | Sitzung |
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