Mit der Allgemeinen Neubewertung (AN20) werden im Kanton Bern die amtlichen Werte für sämtliche nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Objektteile angepasst. Durch die AN20 wird sichergestellt, dass die amtlichen Werte wieder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und Personen mit Grundeigentum untereinander und solche mit beweglichem Vermögen gleichbehandelt werden.
Die Berechnung der neuen amtlichen Werte erfolgt anhand der nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen vom 10.10.2019, welche auf der Website der Steuerverwaltung publiziert sind.
Der aufgrund der AN20 ermittelte neue amtliche Wert gilt ab dem Steuerjahr 2020. Der neue amtliche Wert wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post eröffnet. Das Grundstückprotokoll befindet sich bei der Steuerverwaltung der Gemeinde, in der sich Ihr Grundstück befindet. Eine Kopie des Grundstückprotokolls können die Eigentümer und Nutzniesser bei der Gemeindeverwaltung Zollikofen einfordern.
Fragen zur Bewertung beantwortet Ihnen die kantonale Steuerverwaltung, Abteilung amtliche Bewertung, Telefon +41 31 633 66 40, Dienstag und Freitag jeweils 08.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr.