Die Steuererklärungen wurden von der Kantonalen Steuerverwaltung verschickt. Wird die Steuererklärung in Papierform eingereicht, sind die Formulare 1 (vor dem Kästchen «Hinweis») und 3 zu unterzeichnen. Allfällige Korrekturen der vorgedruckten Personalien sind direkt auf der Steuererklärung (Formular 1 und 2) zu vermerken. Die Formulare 1 bis 5 sind in jedem Fall auszufüllen und einzureichen.
In BE-Login können Sie Ihre Steuererklärung papierlos elektronisch freigeben und einreichen. Zudem stehen Ihnen nach der persönlichen Registrierung zusätzliche Online-Dienste zur Verfügung. Sie haben Einsicht in Ihr persönliches Steuerdossier. Weitere Informationen zu den elektronischen Tax-Me-Diensten finden Sie auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung www.taxme.ch.
Für die Steuererklärung gelten folgende Fristen:
- 15. März 2020 für unselbständig Erwerbende, Steuererklärungen von Erbengemeinschaften oder Miteigentümerschaften.
- 15. Mai 2020 für selbständig Erwerbende, Landwirte, unselbständig Erwerbende mit einer Beteiligung an einer Erbengemeinschaft oder Miteigentümerschaft.
- Für alle Steuererklärungen gilt eine stillschweigende gewährte Fristverlängerung bis 31.05.2020. Für diese Frist muss kein Gesuch gestellt werden.
- Telefonische oder schriftliche Gesuche (auch E-Mail) um längere Fristverlängerungen als der 31.05.2020 werden kostenpflichtig (Fr. 20.00) bis maximal 15. November 2020 gewährt. Diese Gebühr wird mit der Schlussabrechnung fakturiert.
- Die Fristverlängerungen können auch online über die Website www.taxme.ch eingereicht werden. Für Fristverlängerungen bis 15. September 2020 sind keine Gebühren geschuldet. Ab dem 16. September 2020 wird eine Gebühr von Fr. 10.00 erhoben. Es ist eine Fristverlängerung bis maximal 15. November 2020 möglich.
Für allfällige Mahnungen wird eine Gebühr von Fr. 60.00 mit der Schlussabrechnung fakturiert.