Mit einem total überarbeiteten Beitragsreglement sollen die Grundlagen für die Förderung von Naturobjekten geschaffen werden. Damit wird ein zentrales Anliegen aus der Landschaftsplanung umgesetzt. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde ein neuer Richtplan Landschaft erlassen. Eine der Hauptstossrichtungen fordert ein Anreizsystem für die Erhaltung und Pflege der Landschaft. Mit den neuen Bestimmungen können Massnahmen gefördert werden, welche einen Mehrwert schaffen und den Zielen der Landschaftsplanung entsprechen. Unterstützt wird die Neupflanzung, der Erhalt und der Weiterbestand von Naturobjekten, wie zum Beispiel Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen, Hochstammobstgärten, Hecken, Waldränder oder Massnahmen zur Steigerung der Biodiversität. Beibehalten wird die Unterstützung von freiwilligen baulichen Massnahmen an Baudenkmälern.
Der Grosse Gemeinderat berät das neue Beitragsreglement für Naturobjekte und Baudenkmäler an seiner Sitzung vom 27. November 2019.
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