Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich bis spätestens Freitag, 17. Mai 2019, 16.00 Uhr, unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme persönlich oder brieflich abgeben. Stimmzettel, die nicht handschriftlich ausgefüllt werden, sind ungültig. Die Ausweiskarte ist zu unterzeichnen.
Stimmlokale
- Schulhaus Sekundarstufe I, Schulhausstrasse 30
- Schulhaus Steinibach, Aarestrasse 45
Öffnungszeiten: Sonntag, 19. Mai 2019, 10.00 - 12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Über das Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe orientiert Sie die Anleitung auf dem Antwortcouvert. Wird die Sendung der Post übergeben, muss sie spätestens bis am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen oder Sie legen das Antwortcouvert bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2019, 10.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Wahlackerstrasse 25.