Zusammenfassung Die Landabgabe des Gemeindeanteils für die Überbauung Schäferei wird den Stimmberechtigten erneut vorgelegt. In einer Variantenabstimmung sollen sie entscheiden können, ob das Land teilweise im Baurecht abgegeben oder ausschliesslich verkauft werden soll. Der Gemeinderat hat ein entsprechendes Geschäft für die Beratung im Parlament verabschiedet.
Am 8. März 2015 haben die Stimmberechtigten über zwei Vorlagen betreffend der Überbauung Schäferei entschieden. Das Geschäft „Planungsrechtliche Vorschriften und Pläne“ wurde mit 1‘527 Ja-Stimmen gegen 1‘403 Nein-Stimmen angenommen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 10. Juni 2016 die Überbauungsordnung Schäferei genehmigt und die Einsprachen abgewiesen. Dieser Entscheid ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen.
Die Vorlage „Landverkauf“ wurde an der gleichen Urnenabstimmung mit 1‘444 Ja-Stimmen gegen 1‘493 Nein-Stimmen knapp abgelehnt. Die Gegner des Landverkaufs votierten in der GGR-Debatte und im Vorfeld der Abstimmung für eine Abgabe des Landes im Baurecht. Eine grundsätzliche Verlautbarung gegen das Einbringen des Gemeindelandes in die Überbauung Schäferei gab es nicht. Umstritten ist die Frage der Art und Weise wie das Land eingebracht werden soll.
Gestützt auf diese Erkenntnisse legt der Gemeinderat das Landgeschäft erneut zum Beschluss vor.
Im Bausektor B ist der Verkauf des Gemeindeanteils an die B2 Immobilien AG vorgesehen.
Im Bausektor C wird das Land an verschiedene private Eigentümer abgetreten. Die Stimmberechtigten sollen darüber entscheiden, ob das Land im Baurecht abgegeben oder verkauft werden soll.
Der Grosse Gemeinderat behandelt das Geschäft an seiner Sitzung vom 23. November 2016. Die Urnenabstimmung ist für den 12. Februar 2017 vorgesehen.
Beschluss A) In eigener Kompetenz: - Der Verpflichtungskredit von Fr. 370‘500.00 (inkl. MWST) für den Gemeindeanteil an der Erstellung des Grünraums wird zu Lasten der Erfolgsrechnung bewilligt.
- Vom künftig durch die Gemeinde zu tragenden baulichen und betrieblichen Unterhalt des Grünraums sowie von der einmaligen Abgeltung der Marti Invest AG wird Kenntnis genommen.
- Den Stimmberechtigten werden für die Landabgabe im Sektor C zwei Varianten (Verkauf und Baurecht) unterbreitet.
- Der Grosse Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, Variante 1 abzulehnen und Variante 2 anzunehmen. Für den Fall, dass beide Varianten angenommen werden, soll Variante 2 in Kraft treten.
- Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird genehmigt.
B) Zuhanden der Volksabstimmung: Variante 1: Verkauf im Sektor B und Verkauf im Sektor C
- Der Gemeinderat wird ermächtigt, eine Bruttogeschossfläche von 3'585 m2 zum Preis von Fr. 840.00 pro m2 an die B2 Immobilien AG (Sektor B) zu verkaufen und die Rechtshandlungen in eigener Kompetenz vorzunehmen.
- Der Gemeinderat wird ermächtigt, eine Landfläche von 2'535 m2 zum Preis von Fr. 800.00 pro m2 an verschiedene Eigentümer (Sektor C) zu verkaufen und die Rechtshandlungen in eigener Kompetenz vorzunehmen.
Variante 2: Verkauf im Sektor B und Abgabe im Baurecht im Sektor C
- Der Gemeinderat wird ermächtigt, eine Bruttogeschossfläche von 3'585 m2 zum Preis von Fr. 840.00 pro m2 an die B2 Immobilien AG (Sektor B) zu verkaufen und die Rechtshandlungen in eigener Kompetenz vorzunehmen.
- Der Gemeinderat wird ermächtigt, eine Landfläche von 2'535 m2 zur Baurechtsbasis von Fr. 800.00 pro m2 an verschiedene Eigentümer (Sektor C) im Baurecht abzugeben und die Rechtshandlungen in eigener Kompetenz vorzunehmen.