Die Firma Schwendimann AG, Münchenbuchsee, führt den Häcksel-Service an folgenden Tagen durch:
Teil A: Freitag, 23. Oktober 2026, ab 07:00 Uhr
Graben, Geisshubel, Schweizerhubel, Schäferei und Wydacker, Landgarbenstrasse und Schulhausstrasse (gerade Hausnummern)
Teil B: Freitag, 30. Oktober 2026, ab 07:00 Uhr
Landgarben, Häberlimatte und Buchrain, Landgarbenstrasse und Schulhausstrasse (ungerade Hausnummern)
Teil C: Freitag, 6. November 2026, ab 07:00 Uhr
Bühlikofen, Reichenbach, Steinibach, Unterzollikofen, Oberzollikofen
Was kann gehäckselt werden?
- Baum- und Strauchschnitt bis maximal 15 cm Durchmesser.
Was wird nicht gehäckselt?
- Angefaultes und vermodertes Material
- Laub und Gras
- Cotoneaster
Verwendung des anfallenden Materials
- Zum Kompostieren bzw. zur Humusbildung (Einsparung von Torf).
- Nach viermonatiger Kompostierung zum Abdecken (Mulchen) von Flächen.
- Zum Schutz der Kleinlebewesen und damit zur Erhaltung einer lockeren Bodenstruktur.
Wichtig: Gehäckseltes Material darf nicht der Grünabfuhr übergeben werden. Sofern keine Verwendung für das anfallende gehäckselte Material besteht, gehören Baum- und Strauchschnitt gebündelt in die Grünabfuhr.
Wie bereitstellen?
- Das Häckselgut muss jeweils vor 07:00 Uhr bereitstehen.
- Am Bereitstellungsplatz an dem das reguläre Grüngut bereitgestellt wird.
- Geordnet aufgehäuft mit der Schnittfläche der Äste in Richtung Strasse.
- Die Zufahrt für das Fahrzeug muss gewährleistet werden.
- Personen, die den Häcksel-Service nutzen sind für die anschliessende Reinigung des Bereitstellungsplatzes verantwortlich.
- Bei Bedarf wird am Freitag bereitgestelltes, jedoch nicht verarbeitetes Material auch am Samstag gehäckselt.
Melden Sie sich bitte in folgenden Fällen zwingend bei der Firma Schwendimann AG
- Wenn Sie das Schnittgut an einem anderen Platz als dem offiziellen Bereitstellungsplatz für Ihre Liegenschaft bereitstellen möchten.
- Wenn Sie mehr als 4 m3 Schnittgut häckseln möchten.
info@schwendimann.ch
Tel. 031 868 06 80
Zonenaufteilung
Den Plan "Zonenaufteilung A, B und C" finden Sie auf unserer Website unter zollikofen.ch/abfallarten und in der Agenda.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, sofern diese in den Strassenraum hineinragen.