Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Baureglementsänderung ZPP Q «Steinibachgrube», Art. 32a, und die Überbauungsvorschriften Nr. 36 «Steinbachgrube» aufgrund der beschlossenen Änderungen des Grossen Gemeinderates von Zollikofen (Sitzung vom 27.05.2026) zur erneuten, zweiten öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29. Juli bis und mit 28. August 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls hier eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.
Der Gemeinderat